Aktuelle Hinweise
Physiotherapie -Praxis
Die Praxis ist geöffnet, aber jeder Patient muss selbst entscheiden ob er sein Termin wahrnehmen möchte.
Bitte sagt uns nur rechtzeitig Bescheid wenn Ihr Euren Termin nicht wahrnehmt, wir müssen hier sehr viel organisieren. Alle Mitarbeiter sind in Kurzarbeit, was leider auch für sie deutliche finanzielle Einbußen bedeutet, und die Planung der Termine wird dadurch nicht einfacher.
Bitte benutzt den Anrufbeantworter für Terminwünsche und Absagen: 0 46 36 - 97 77 88
Rezepte bleiben auf jeden Fall länger gültig, so dass man seine Behandlung auch nach der Kriese fortsetzen kann.
Fitness-Studio (Sauna, Kurse, Gerätetraining)
Dauer der Schließung
Aus aktueller Sicht ist von einer Schließung bis 19. April 2020 auszugehen.
Über die weiteren Entwicklungen entscheidet die Regierung.
Beiträge
Wir bedauern die vorübergehende Schließung unserer Studios wirklich sehr und können die Sorgen unserer Mitglieder nachempfinden. Die Zeiten in der Corona-Krise sind für uns alle nicht einfach. Gerade jetzt heißt es zusammenhalten!
Auch ein Fitnessstudio unterliegt den betriebswirtschaftlichen Grundlagen und ist auf regelmäßige Einnahmen angewiesen, um die laufenden Kosten zu bedienen. Eine Schließung des Studios bedeutet leider nicht, dass damit die Betriebskosten minimiert werden. Darlehen, Versicherungen, etc müssen selbstverständlich weiterhin bedient werden. Um dies leisten zu können, sind wir auf regelmäßige Einnahmen angewiesen.
Wir versuchen eine Möglichkeit zu finden wie wir das nach der Krise ausgleichen können.
Aktuelle Ideen wären:
- am Ende deiner Mitgliedschaft die jetzt verlorenen Monate beitragsfrei anzuhängen
- das du die jetzt gesammelten Monate beitragsfrei einen Freund mitbringen kannst
- für jeden Verlorenen Monat eine kostenfreie Trainer Einheit oder hast du Vorschläge? Schreib uns einfach Deine Idee/ Wünsche an:
Staatliche Entschädigungen
Wird die Praxis vom Gesundheitsamt oder einer anderen Behörde als reine Schutzmaßnahme geschlossen (§28 Infektionsschutzgesetz) - so ist es aktuell - gelten für die Praxisinhaber keinerlei Ersatzansprüche.
Damit würde den Praxen ein ähnliches Schicksal wie den Gastronomen und den Fitness-Studio-Betreiber drohen!
Nur eine Schließung aufgrund eines Infektionsfalles in der Praxis im Sinne des § 31 (IfSg) sichert Praxisinhabern entsprechende Entschädigungen.
Solange keine Quarantäne ausgesprochen wird, für den Betrieb, ist nicht klar ob und wie oder wann es Entschädigungen geben könnte. Weder für den Inhaber noch für die Angestellten.
10er Karten
unsere 10er Karten sind wie immer ohne zeitliche Begrenzung gültig
Reha – Sport
Reha Sportlern können wir sagen das sich ihre Rezepte um die Dauer der Schließungverlängern
T-Rena
auch hier verlängern sich die Fristen.
Wir hoffen nach der Kriese möglichst schnell wieder das vollständige Angebot mit allen vertrauten Mitarbeitern anbieten zu können.