Alle physiotherapeutischen Leistungen können auch ohne ärztliche Verordnung angeboten werden.
Die Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde gemäß §1 Heilpraktikergesetz liegt für den Bereich Physiotherapie im Sinne von §§3,8 des Gesetztes über die Berufe in der Physiotherapie vor.
Sollte Ihre Krankenkasse Heilpraktikerkosten übernehmen, können Sie diese Rechnung dort einreichen.
Bitte kontaktieren Sie uns für eine Terminabsprache.