Prävention nach §20
Von der Krankenkasse anerkannt
Unter die Prävention nach §20 fallen verschiedene geschlossene Kurse, die von der Krankenkasse als vorbeugende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anerkannt sind.
Je nach Krankenkasse bekommen Sie bis zu 80% der Kosten erstattet.
Bitte immer selbst nachfragen, wie es bei Ihrer Krankenkasse ist!
Die Kurse finden zu unterschiedlichen Zeiten statt.
Die Kursdauer beträgt i. d. Regel 10 Wochen (1 Std./Woche).
Was mus ich tun?
- Sie tragen sich unverbindlich in unsere Interessenliste ein
- Wir rufen Sie an, sobald der nächste Kurs startet
- Sie entscheiden dann, ob Sie mitmachen möchten
Nach der Teilnahme
- Sie bezahlen den Kurs bei uns
- Sie bekommen am Ende eine Teilnahmebestätigung
- Sie reichen die Teilnahmebestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein
Je nach Krankenkasse bekommen Sie bis zu 80% der Kosten erstattet.
Die folgende Kurse werden als Prävention nach §20 anerkannt:
keine Anmeldung erforderlich
bei Mitgliedschaft nicht inklusive
keine 10er Karten erhältlich
Teilfinanzierung durch Krankenkasse
keine Prävention nach §20
keine Kreditkartenzahlung möglich




