Prävention nach §20
Unter die Prävention nach §20 fallen verschiedene geschlossene Kurse, die von der Krankenkasse als vorbeugende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anerkannt sind. Je nach Krankenkasse bekommen Sie bis zu 80% der Kosten erstattet.
Bitte immer selbst nachfragen, wie es bei Ihrer Krankenkasse ist!
Die Kurse finden zu unterschiedlichen Zeiten statt, die Kursdauer beträgt i. d. Regel 10 Wochen (1 Std./Woche).
Was mus ich tun?
- Sie tragen sich unverbindlich in unsere Interessenliste ein
- Wir rufen Sie an, sobald der nächste Kurs startet
- Sie entscheiden dann, ob Sie mitmachen möchten
Nach der Teilnahme
Sie bezahlen den Kurs bei uns und bekommen am Ende eine Teilnahmebestätigung. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen je nach Krankenkasse bis zu 80% der Kosten erstattet.